Kundendienst
Ziehen Sie um?
Bei einem Eigentümer- sowie auch bei einem Mieterwechsel benötigen wir eine Umzugsmeldung für Ihr Stromabonnement.
Wir bitten Sie die folgende Umzugsmeldung auszufüllen.
Handänderungen sollten von bisherigen Kunden mindestens 3 Arbeitstage vor der gewünschten Zählerablesung gemeldet werden.
Besten Dank für Ihre Zusammenarbeit.
Ein Umzug lässt sich ohne Stress überstehen, wenn er gut geplant ist. Wir geben Ihnen im Folgenden ein paar nützliche Tipps und weiterführende Verweise, die Ihnen beim Wohnungswechsel helfen.
Energieversorgung
Vereinbaren Sie frühzeitig vor Ihrem Umzug in die neue Wohnung einen Ablesetermin für Strom und Wasser. So gehen Sie sicher, dass Ihre Energiekosten pünktlich zum Umzugstermin abgerechnet werden und keine Mehrkosten für Sie entstehen.
Adressänderung
Denken Sie daran, Ihre neuen Adressdaten rechtzeitig an Banken, Versicherungen, Ämter, Tageszeitung, Telefonprovider, Geschäftspartner und Freunde weiterzugeben. So stellen Sie sicher, dass wichtige Unterlagen auch nach Ihrem Umzug bei Ihnen ankommen und nicht verloren gehen. Dafür gelangen Sie auf unten stehendem Link direkt zu der Adressänderung der Post:
Nachsendeauftrag erstellen
Sie ziehen um. Damit auch Ihre Post mit Ihnen umzieht, empfiehlt es sich, einen Nachsendeauftrag zu beantragen. Dieser kann variabel für unterschiedliche Zeiträume gebucht werden.
Die alte Wohnung
Ihre alte Wohnung sollten sie möglichst zeitnah schriftlich kündigen. Stellen Sie dabei sicher, dass zeitliche Überschneidungen mit dem neuen Mietvertrag möglichst gering gehalten werden. Die zu Mietbeginn hinterlegte Kaution erhalten Sie von Ihrem bisherigen Vermieter zurück. Ob Sie die volle Höhe der Kaution zurück erhalten, klären Sie mit Ihrem Vermieter bei einer Begehung bzw. Übergabe der Wohnung. An diesem Termin können Sie auch mögliche Renovierungsarbeiten sowie die Übernahme von Mobiliar klären.
Die neue Wohnung
Achten Sie beim Abschluss Ihres neuen Mietvertrages auf Sondervereinbarungen zu Reparaturen, Instandhaltung, anfallende Nebenkosten und die Höhe der Kaution.
Zahlungsformen
Folgende Zahlungsformen bieten wir unseren Kunden für die Bezahlung der Strom- und Wasserrechnung sowie auch für die Kommunikationsgebühren an:
LSV / Debit Direct
Durch die Wahl der Zahlungsform via LSV bzw. DebitDirect wird Ihnen der Rechnungsbetrag für Ihre Strom-, TV- und Wasserrechnung direkt vom Bank- bzw. Postkonto belastet. Diese Dienstleistung für WEW-Kunden vereinfacht und verringert Ihre administrativen Aufwendungen. Sie sparen damit Zeit und Mühe. Ihre Rechnung wird automatisch von Ihrem Postcheckkonto oder Bankkonto abgebucht. Selbstverständlich können Sie die Belastungsermächtigung jederzeit widerrufen. Für diese Zahlungsform fallen keine Gebühren/Spesen an.
Das Anmeldeformular finden Sie in der grünen Infobox auf der rechten Seite ➜
E-Rechnung
Für die Bezahlung der Wasser- und Stromrechnung bieten wir seit einiger Zeit auch die Zahlungsform E-Rechnung an. Bei Ihrer nächsten Zahlung im E-Banking können Sie sich einfach und unkompliziert dafür anmelden. So werden unsere Rechnungen in Zukunft papierlos im E-Banking aufgeschaltet. So sparen Sie nicht nur Zeit, sondern schonen auch die Umwelt.
Für was bezahle ich Netznutzung und Energie? Was ist der Unterschied?
Die Tarife für die Netznutzung werden zur Deckung der Netzinfrastruktur erhoben.
Bei der Energie geht es um den effektiven Bezug des einzelnen Verbrauchers je Haushalt.
Welche Abgaben bezahle ich und wofür?
Die Abgabe für den Betrieb öffentlicher Beleuchtung wird, für den Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Beleuchtungen der Gemeinde Walenstadt eingezogen.
Die Systemdienstleistungen (SDL) werden von der swissgrid erhoben und für die Finanzierung der Frequenzregelung eingesetzt sowie für Netzverstärkungen für Produktionen aus erneuerbaren Energien.
Bundesabgaben ab 01.01.2022, KEV – CHF 0.023, zum Schutz von Gewässer und Fischen
Gesetzliche Bundesabgaben ab 01.01.2023 für die Förderung von erneuerbaren Energien (neue Technologien in Wasserkraft, PV, Windenergie, Geothermie, Biomasse, …) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische.
Wie oft wird der Stromverbrauch in Rechnung gestellt? Zahle ich den Strom im Voraus?
Die Schlussrechnung wird jeweils im Januar für das vorherige Jahr verrechnet. Während dem Jahr erhalten Sie 5 Akontorechnungen. Diese werden bei der Abrechnung abgezogen.
Was ist unter Einheitstarif zu verstehen?
Im Versorgungsgebiet des WEW gibt es ab dem 1. Januar 2021 ein Einheitstarif. Als Kunde können Sie somit Ihre Waschmaschine auch tagsüber laufen lassen, da zu jedem Zeitpunkt der gleiche Tarif gilt.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Lastschriftverfahren (Bank)
Debit-Direct (Post)
E-Rechnung (eBill)
per VESR-Einzahlungsschein
Wann und wie melde ich einen Umzug an?
Der Umzug muss dem WEW mindestens 5 Arbeitstage vor dem Wechsel telefonisch, im Verkaufsladen oder via Meldeformular auf der Homepage mitgeteilt werden.
Meine Schlussrechnung ist viel zu hoch. Wie gehe ich vor?
Als erstes solle man sich darüber Gedanken über die eigenen Stromverbraucher im Haushalt machen. So können es beispielsweise alte Geräte, Aquarien, elektrische Heizöfen oder ähnliches sein, die viel Strom verbrauchen. Sollten Sie dennoch das Gefühl haben, dass Ihr Stromverbrauch unverhältnismässig hoch ist, können Sie sich gerne mit unserer Energieverrechnung in Verbindung setzen, damit die Ursache gemeinsam festgestellt werden kann.
Wieso erhalte ich überhaupt eine Stromrechnung? Ich habe meine Wohnung inkl. Nebenkosten gemietet.
Die Stromrechnung wird immer direkt dem Bezüger (Mieter) in Rechnung gestellt, denn diese ist in der Regel nicht in den Nebenkosten enthalten. Halten Sie eventuell Rücksprache mit ihrem Vermieter, ob der Strom tatsächlich mit den Nebenkosten gedeckt ist oder nicht.